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Fahrerlaubnisklasse B
Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse
Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse dürfen mitgeführt werden.
(Sofern das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigt und das komplette Gespann ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 t nicht übersteigt, dürfen auch Anhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht mitgeführt werden). "(alles klar ???)"
Mindestalter: 18 Jahre
Die Erweiterung der Klasse B auf BE ist in unserer Fahrschule jederzeit möglich (Theorieprüfung entfällt)
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