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Fahrerlaubnisklasse B

Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse

Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse dürfen mitgeführt werden.

(Sofern das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeuges nicht übersteigt
und das komplette Gespann ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 t nicht übersteigt,
dürfen auch Anhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht mitgeführt werden).
"(alles klar ???)"

Mindestalter: 18 Jahre

Die Erweiterung der Klasse B auf BE ist in unserer Fahrschule jederzeit möglich
(Theorieprüfung entfällt)

Für detaillierte Preisinformationen bitte hier klicken

Klicken Sie hier für eine Beispielsrechnung (PDF Format)

Alle Preise ohne Gewähr / Stand Feb. 2006.
Die Anzahl der Übungsstunden kann sich je nach Leistung des Fahrschülers ändern.
Die Anzahl der Sonderfahrten (Überland/Autobahn u. Nachtfahrt)
ist gesetzlich vorgeschrieben.

Info B

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