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Fahrerlaubnisklassen L und T
Land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge
Mindestalter: 16 Jahre
Ausbildungsbeginn ist jederzeit möglich!
Alle Preise ohne Gewähr / Stand Feb. 2006.

 

Für detaillierte Preisinformationen bitte hier klicken

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Klasse L:
Zugmaschinen bis max. 32 km/h
Arbeitsmaschinen bis max. 25 km/h

Klasse T:
Zugmaschinen bis max. 60 km/h (18 Jahre)
Zugmaschinen bis max. 40 km/h (16 Jahre)

Für alle landwirtschaftlichen Fahrzeuge,
welche eine höhere Geschwindigkeit fahren können, benötigen Sie einen Lkw-Führerschein!

Landwirtschaft

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